Gerne offerieren wir ihnen unverbindlich ein KV für Ihren PKV Kostenträger oder Selbstzahler.
Unter Berücksichtigung der Bundes – Landesbeihilfe Tarife und GebüTh. für Physiotherapeuten in Baden Württemberg.

Seit 1. April 2025 wurden bereits die Honorare für Heilmittel- Verordnungen um 4,01 % erhöht, wobei eine zusätzliche Ausgleichszahlung
von 8,02 % für das 2. Quartal 2025 vorgesehen ist.
Diese Anpassungen betreffen alle Heilmittel und werden laut unserer aktualisierter Preisliste
ab 01.06 2025 berücksichtigt. 


Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Privatpraxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Unser Honorar für Fach Physiotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenübersicht für anerkannte Physiotherapeuten / Heilmittelerbringer (nach GebühTh) sowie nach aktuellen Tarifen der Bundes u. Landesbeihilfe. Stand 01.06.2025 

Im Gegensatz zum Honorar im ärztlichen Fachbereich gibt es für Heilmittelerbringer keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.
Darum orientiert sich unser Honorar seit 2025 an die Gebührenübersicht (GebühTh).

Die GebühTh. regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest,
die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Privatpraxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist.

Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch folgende Positionen:

die besondere Qualifikation
bspw. orthopädische manuelle Therapie OMT

die Berufserfahrung

die Schwierigkeit und der Zeitaufwand 

die Bewertung des Servicegrads                     

   Bitte kontaktieren sie uns über E-Mail und senden eine Kopie Ihrer ärztlichen Verordnung!

   Wir haben für Sie einige Urteile recherchiert und auf dieser Seite angefügt.